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In 8 Schritten ein Hygienekonzept erstellen

Geschrieben von Clarissa Fabian | Mar 25, 2022

Sie planen eine Veranstaltung während der Corona-Pandemie und wollen ein Hygienekonzept erstellen? Dann erklären wir genau das jetzt schnell und einfach, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge der Veranstaltung konzentrieren können!

Was ist ein Hygienekonzept?

 

Ein Hygienekonzept ist ein schriftliches Dokument, welches Anweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards festhält, um die Verbreitung von Infektionen zu vermeiden. Das Hygienekonzept kann entweder von Ihnen selbst als Veranstalter oder von einem externen Dienstleister erstellt werden. Wichtig ist, dass es genau auf Ihre Location zugeschnitten ist.

Warum brauchen Sie ein Hygienekonzept für Ihre Veranstaltung?

 

Aufgrund immer wiederkehrender Infektionen ist das Erstellen eines Hygienekonzept für die Durchführung einer Veranstaltung in ganz Deutschland Pflicht. Das zuständige Gesundheitsamt und die örtlichen Behörden prüfen, genehmigen und kontrollieren die individuellen Hygiene- und Schutzkonzepte.

 

Hygienekonzept erstellen: Was muss festgehalten werden?

 

  1. Wer ist der Hygienebeauftragter
  2. Outdoor- oder Indoor Veranstaltung
  3. Unterscheidung von unterschiedlichen Raumgrößen
  4. Einlass unter welchem G-Status
  5. In welchen Bereichen besteht eine Maskenpflicht
  6. Wieviel Abstand wird gewährleistet
  7. Regelmäßige Reinigung von Sanitäranlagen und Kontaktoberflächen
  8. Wo wird das Hygienekonzept eingereicht

 

  1. Ein Hygienebeauftragter ist einer, der sich am Tag der Veranstaltung dafür verantwortlich ist, dass das Hygienekonzept vollständig eingehalten wird. Dieser muss sich vorher schulen lassen.

  2. Im Hygienekonzept muss schriftlich festgehalten werden, ob es sich um eine Indoor- oder Outdoorveranstaltung handelt. Es gibt dort  kleine, aber feine Unterschiede. Bei einer Indoorveranstaltung müssen die genauen Quadratmeter der Räume angegeben werden und unter den aktuellen Maßnahmen die genaue Personenanzahl berechnet werden. Diese schwankt immer, schauen Sie sich also immer vorher an, welche Regeln grade von der Bundes- oder Ihrer Landesregierung veröffentlich werden!

    Die Teilnehmeranzahl bei einer Indoorveranstaltung ist aktuell auf jeden Fall geringer als bei einer Outdoorveranstaltung. Außerdem muss genau beschrieben werden, wie der Einlass geplant wird. Sprich, es muss ausreichend Platz für eine Warteschlange geben, um den G-Status zu kontrollieren. Am besten ist es, dass Sie einen Ticketvorverkauf planen, um die genaue Personenanzahl zu planen. Gerne können Sie dafür auf unseren neuen VisitorHub zurückkommen. Des Weiteren muss geklärt werden, an welchen Plätzen eine Maskenpflicht herrscht, wo sie abgezogen werden dürfen und wo sie getragen werden müssen.




    Planen Sie allerdings eine Outdoorveranstaltung ist der Aufwand deutlich geringer. Sie müssen eine ungefähr erwartete Personenanzahl und die genutzten Quadratmeter angeben. Natürlich muss auch hier der G-Status kontrolliert werden. Sieht der Gesetzgeber eine Maskenpflicht für Outdoorveranstaltungen vor, müssen Sie dies in Ihrem Hygienekonzept festhalten. Wenn zum aktuellen Zeitpunkt draußen keine Maskenpflicht besteht, dann müssen Masken nur in Sanitäranlagen oder sonstigen geschlossenen Räumlichkeiten getragen werden

  3. Bitte geben Sie an, wie viele Räume oder Flächen es gibt und geben Sie dazu an, wie viele gleichzeitig in die einzelnen Räume passen und wie sie eine reibungslose Kontrolle hierfür planen. Dafür haben wir mit unserer Counter App die perfekte Lösung. Informieren Sie sich gerne darüber!


  4. Im Vorhinein muss geklärt werden welcher G-Status am Veranstaltungstag gilt. Sie als Veranstalter sind dafür verantwortlich diesen dann an die Kunden zu verbreiten, damit es nicht zu Verwirrungen am Veranstaltungstag kommt. Der G-Status muss natürlich mit den aktuellen Regelungen der Bundes- und Landesregierung übereinstimmen.





  1. Am besten hängen Sie an den unterschiedlichen Räumen Schilder auf, ob es eine Maskenpflicht im jeweiligen Bereich gibt und wo die Maske abgenommen werden darf, damit die Verbreitung des Coronavirus vermieden wird. Bitte verlassen Sie sich aber nicht nur darauf, sondern klären Sie die Kunden am Einlass auf.




  2. Beim Einlass, an Sanitäranlagen und anderen Orten, wo es zu Pulk-Bildungen kommen könnte, muss genügend Abstand gewährleistet sein. Ein Abstand von 1,5 Metern ist vorgeschrieben. Dafür können Sie z.B. Markierungen am Boden platzieren, damit sich jeder an die Vorschrift hält.

  3. Es muss eine regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen und Kontaktoberflächen gewährleistet sein. Dafür ist der Hygienebeauftragter zuständig. Alle 60 Minuten müssen Sanitäranlagen und alle 90 Minuten alle Kontaktflächen desinfiziert werden. Die Art der Maßnahmenumsetzung und Dokumentation müssen Sie im Hygienekonzept ebenso festhalten.

  4. Sie müssen das fertig erstellte Hygienekonzept beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen und genehmigen lassen. Machen Sie das am besten so früh wie möglich, falls das Gesundheitsamt länger für die Bearbeitung braucht, oder weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei dem erstellen des Hygienekonzeptes, der Planung der Veranstaltung und natürlich einen schönen Veranstaltungstag. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

 

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